Im neu aufgelegten Prozess gegen elf Thüringer Neonazis wird am Montag das Urteil verkündet. Obwohl die Angeklagten ihre Aussagen teilweise in einen politischen Kontext setzten, erkennt die Staatsanwaltschaft kein rechtes Tatmotiv. Das Gericht bekräftigte zuvor erneut die eigene Bereitschaft zu einem Deal, durch den alle Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen sollen.


Michael Weiland
Journalist @demo.report

Lilian Rist
Journalistin @demo.report
Seit nunmehr eineinhalb Monaten läuft der Prozess gegen Neonazis der „Turonen“/„Garde 20“ vor dem Landgericht Erfurt. Sieben Jahre nach dem brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im Thüringischen Ballstädt 2014 sind die Täter dafür immer noch nicht belangt – und haben auch keine Haftstrafen zu befürchten. So droht auch dieser Prozess ein weiteres Beispiel für die schleppende Verfolgung rechter Straftaten in Thüringen zu werden.
Staatsanwaltschaft: Rechtes Tatmotiv nicht erkennbar
Eigentlich sollten vergangenen Montag alle Prozessbeteiligten ihre Plädoyers abhalten. Die Staatsanwaltschaft Erfurt fordert für alle Angeklagten die in dem Deal vorgesehenen Bewährungsstrafen und betont in ihrem Plädoyer mehrmals, dass dieser Prozess „kein Justizskandal“ sei, so wie von Medien und Öffentlichkeit dargestellt worden wäre. Das Gesetz sehe Absprachen im Prozess vor – auch dann, wenn die Täter Nazis seien.
Obwohl die Angeklagten selbst ihre Tat in einen politischen Kontext setzen, will die Staatsanwaltschaft kein politisches Motiv erkennen, denn: Die Täter hätten vielmehr aus Rache Selbstjustiz verübt, so die Begründung von Staatsanwalt Grünseisen. Sie nahmen an, dass Menschen der Kirmesgesellschaft einen Stein in die Scheibe des „Gelben Hauses“ – die Immobilie der Nazis in Ballstädt – geworfen hätten.
Man habe vorgehabt, „dorthin zu fahren und Präsenz zu zeigen“, erklärt der Angeklagte Marcus R. in seiner Einlassung früher im Prozess. „Die Linken“ seien zu allem bereit. Im selben Atemzug verweist er auf eine vermeintliche Anschlagsserie auf mehrere Immobilien der extremen Rechten in Thüringen, die erst dieses Jahr stattgefunden haben soll: „Es hätte ja sein können, dass da [Anm.: in Ballstädt] auch sowas passiert.“
Dem Abschlussvortrag des Staatsanwalts schließen sich alle Verteidiger:innen der Angeklagten an und danken ihm darüber hinaus für das „ausgewogene und politisch erklärende“ Plädoyer. So lobt Wolfram Nahrath, Anwalt des Angeklagten Marcus R. und letzter Vorsitzender der mittlerweile verbotenen rechtsextremen Wiking-Jugend, die Staatsanwaltschaft für ihr „objektives“ Plädoyer.
Die Nebenklage, welche die Geschädigten im Prozess vertritt, verzichtet hingegen auf ihr Plädoyer. Man werde sich nicht weiter an dieser „Farce“ beteiligen, die vorgebe, ein rechtsstaatliches Verfahren zu sein, erklären die sechs Anwält:innen in einer Pressemitteilung. Sie kritisieren darin unter anderem die Vorladung der eigenen Mandanten als Zeugen. Ihre Aussagen hätten keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens gehabt, weil sich das Gericht von Anfang an an die Verständigung gebunden gesehen habe. Zudem habe die Vorladung eine große Belastung für die Betroffenen rechter Gewalt dargestellt. Schlussendlich stärke das Verfahren die Thüringer Neonaziszene und sei gleichzeitig „ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich tagtäglich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren“.
Bereits früher im Prozess hatten die als Zeugen geladenen Betroffenen ähnliche Kritik geäußert. Über den Nebenklageanwalt Hoffmann ließ ein Betroffener verlauten, er sei vom Vorgehen des Gerichts enttäuscht. Es genüge nicht seiner Vorstellung von rechtsstaatlichen Handeln, sodass er sich zum Aufgeben genötigt sehe.
Ein anderer Zeuge äußerte sein Unverständnis darüber, dass er Aussagen machen müsse, die für den Ausgang des Verfahrens keine Rolle zu spielen scheinen. Das widerspreche seinem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat. Er war einer derjenigen Menschen, die von den Angeklagten in der Nacht auf den 9. Februar 2014 brutal zusammengeschlagen wurden.
Bereit zur „körperlichen Auseinandersetzung“ gewesen
In dieser Nacht wurden zehn Menschen teils schwer verletzt – unter anderem von Thomas W., der als erster in den Saal stürmte, in dem die Kirmesgesellschaft feierte. Als er vom Schaden am „Gelben Haus“ hört, fährt er gemeinsam mit den anderen Angeklagten in der Tatnacht nach Ballstädt. Noch auf dem Weg dorthin versucht er telefonisch weitere Thüringer Neonazis zu mobilisieren, darunter den Südthüringer Kader Tommy Frenck. Entsprechende Hinweise lieferte der Thüringer Verfassungsschutz, der damals W.s Telefon überwachte. Doch zunächst fährt die Gruppe nicht nach Ballstädt, sondern zu einem linken Hausprojekt nach Gotha, dessen Bewohner:innen sie zunächst für den Angriff auf das „Gelbe Haus“ verantwortlich machen, so gibt es der Hauptangeklagte und Kopf der „Turonen“, Thomas W., vor Gericht an.
Weil sie dort niemanden antreffen, verwerfen sie den Verdacht und fahren weiter nach Ballstädt zum „Gelben Haus“, um den Schaden zu begutachten. Die Nazis verdächtigen Gäste einer feiernden Kirmesgesellschaft im Ort, den Stein durch das Fenster geworfen zu haben. Vermummt und mit Lederhandschuhen stürmen die Angeklagten in den Gemeindesaal. Zurück lassen sie ein Trümmerfeld.
Schon auf dem Weg dorthin sei allen klar gewesen, dass es eine „körperliche Auseinandersetzung“ mit den Gästen geben werde, so Thomas W. vor Gericht. Selbst als die Gäste auf seine Nachfrage hin erklären, nichts mit dem Schaden zu tun zu haben, habe dies die Täter nicht mehr abhalten können, fährt er fort.
Entpolitisierung der Tat
Neben den Betroffenen, zwei der ermittelnden Polizeibeamten und den vier Männern, die im ersten Prozess mangels Beweisen freigesprochen worden, sagte im Prozess der vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt, Holger Pröbstel, aus. Er sprach 2017 das erste Urteil im Ballstädt-Prozess, das der Bundesgerichtshof drei Jahre später aufhob.
Wer den Schaden am „Gelben Haus“ verschuldet hat, konnte man damals nicht klären, berichtet Pröbstel. Es sei aber niemand aus dem Kreis der Kirmesgesellschaft gewesen. Mit dem „Gelben Haus“ hätten die Leute nichts zu tun gehabt und auch nicht mit vorangegangenen Beschädigungen am Objekt.
Ob das Gericht damals einen politischen Hintergrund der Tat habe ausmachen können? „Wir haben da nichts feststellen können“, erklärt Pröbstel auf die Frage der vorsitzenden Richterin. Wenn die Beteiligten sich nicht zum Motiv äußern, könne das Gericht auch nichts machen. Der Angeklagte Marcus R. habe zwar ein „Combat 18“-Tattoo auf dem Hinterkopf [Anm.: das zudem verboten ist, sodass er seinen Hinterkopf im Gericht stets bedeckt halten musste], aber ein Nazi könne auch so zuschlagen – ohne dass es dafür ein politisches Motiv geben müsse. Damals habe sich nur „ein Bruchteil der Angeklagten“ zu der Anklage eingelassen.
Die Angeklagten stimmen den Deals zu
Dass die Angeklagten ihre Taten jetzt einräumen, ist Teil des Deals zwischen Angeklagten, Gericht und der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht räumen alle ihre Beteiligung am Angriff ein. Gegen zwei Angeklagte, Tim H. und Ariane S., wurde das Verfahren gegen Geldzahlungen bereits eingestellt. H. hatte die Mitbeschuldigten in der ersten Hauptverhandlung schwer belastet, sowie umfangreiche Aussagen bei der Polizei gemacht.
Für die Angeklagten ist der Deal ein Segen. Wäre das erste Urteil nicht vom Bundesgerichtshof einkassiert worden, hätte die Hauptangeklagten Thomas W. und Marcus R. eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren erwartet. Nun sollen auch sie eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren bekommen. Dabei sind beide mehrfach vorbestraft. Seit den 90er-Jahren sind beide jeweils rund 20 mal strafrechtlich aufgefallen. Darunter Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Erpressung und gefährliche Körperverletzung. 2017 griff R. zwei Polizisten am Rande eines rechtsextremen Gedenkmarsches an.
Aktuell laufen gegen die drei Angeklagten Thomas W., Andre K und Rocco B. sowie weitere Mitglieder der „Turonen“ bereits weitere Verfahren. Dabei geht es um die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Drogen- und Waffenhandel im großen Stil und Geldwäsche. Thomas W. soll dabei eine führende Rolle gespielt haben. Dementsprechend verständnislos reagiert die Nebenklage auf die in Aussicht gestellten Bewährungsstrafen. Man könne nicht davon ausgehen, dass das Trio aus W., K. und B. keine weiteren Straftaten unternehmen werde, kritisiert sie. Für das Urteil wird das jedoch keine Rolle spielen. Entsprechende Anträge der Nebenklageanwält:innen, die Erkenntnisse aus dem neuen Ermittlungsverfahren in den Prozess einführen sollten, lehnte das Gericht ab: Dies würde den Prozess in die Länge ziehen.
Nazis auf den Besucher:innenplätzen
Zuletzt sind immer mehr Neonazis der „Turonen“ und Angehörige vor und im Gericht erschienen, um die Angeklagten zu unterstützen; dabei versuchten sie die Ränge mit szenetypischer Erscheinung und großspurigen Auftreten für sich zu vereinnahmen.
Dagegen halten jedoch Unterstützer:innen der Betroffenen des Überfalls. Seit Beginn des Prozesses organisieren sie zu jedem Verhandlungstag eine Solidaritätskundgebung vor dem Messegebäude und fordern „Keine Deals mit Nazis!“. Ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit sei gebrochen, denn sie erwarten am Montag ein Urteil, „das Betroffene verhöhnt und die Thüringer Naziszene stärkt“.