Der Neonazi und Hooligan Felix R. saß seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Mehrmals griff er Antifaschist:innen und Fußballfans gewaltsam an, bereits zwei Mal stand er dafür vor Gericht. Wegen Formfehlern wurde das Urteil aufgehoben und R. ist wieder auf freiem Fuß.


Micheal Weiland
Journalist @demo.report

Lilian Rist
Journalistin @demo.report
15 Vorfälle legte die Staatsanwaltschaft Gera Felix R. in der Anklage zur Last: darunter Bedrohungen und Angriffe gegen Fans des Fußballvereins FC Carl-Zeiss Jena und Antifaschist:innen sowie Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Nach sechs Verhandlungstagen wurde R. dann im Juli 2020 vom Amtsgericht Rudolstadt zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Recks Unterstützer:innen erschienen damals zahlreich zu den Verhandlungen – darunter Mitglieder der Neonazi-Bruderschaften „Turonen“/„Garde 20“, sowie der Neonazi-Hooligan-Gruppe „Jungsturm“ aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiss-Erfurt. Zu beiden Gruppen pflegt R. enge Verbindungen.
Mitglieder der „Turonen“/„Garde20“ waren unter anderem bei dem brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 in Ballstädt beteiligt, bei dem mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Bereits 2017 verurteilte das Landgericht Erfurt in dem Ballstädt-Verfahren zehn der damaligen Täter zu mehrjährigen Haftstrafen. Vor einem Jahr hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgrund von Formfehlern auf. Sieben Jahre nach der Tat ist somit keiner der Beschuldigten rechtskräftig verurteilt. Der Prozess gegen die insgesamt 15 Beschuldigten soll jedoch Mitte Mai neu aufgerollt werden.
Auch im Vorfeld des Prozesses erhielt R. Unterstützung aus Nazi-Kreisen: Während seiner Haftzeit telefonierte er mehrmals mit Angeklagten des „Jungsturm“, um Zeugenaussagen abzusprechen. Vier Mitglieder des „Jungsturm“ saßen zuletzt ebenfalls vor Gericht und wurden im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt – auch, weil mitunter Erkenntnisse aus den Ermittlungen gegen R. mit einbezogen wurden.
Rechtliche Unterstützung erhielt R. im Prozess unter anderem von Dirk Waldschmidt, der selbst tief in der rechtsextremen Szene verankert ist: Der Strafverteidiger, ehemals stellvertretender Vorsitzender der NPD Hessen, vertrat bereits zeitweise den Mörder Walter Lübckes sowie einen der Angeklagten im Ballstädt-Verfahren.
R.s Rechtsanwalt ist nun selbst Beschuldigter. Ende Februar wurde Dirk Waldschmidt in seiner Kanzlei im hessischen Lahn-Dill-Kreis festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er und 20 weitere Personen aus dem Umfeld der „Turonen“/„Garde20“ sollen Geldwäsche, Drogen- und Waffenhandel betrieben haben.
R. und seine Verteidiger gingen damals gegen die Entscheidung des Amtsgerichts in Berufung. Vier Monate später, im November 2020, wird R.s Fall erneut in zweiter Instanz vor dem Landgericht Gera verhandelt. Auf den eintägigen Prozess folgt wieder eine Haftstrafe. Diesmal von zwei Jahren und 10 Monaten.
Nach 16 Monaten wurde R. nun Anfang April aus der Justizvollzugsanstalt Tonna entlassen. Bis zuletzt befand er sich in Untersuchungshaft. Ohne rechtskräftige Verurteilung hat er seine eigentliche Haftstrafe bis dahin nicht angetreten. Stattdessen hob das Thüringer Oberlandesgericht das Urteil gegen ihn auf. Grund hierfür: Rechtsfehler in beiden Urteilen. So sollen unter anderem die zugrundeliegenden Taten im Urteil nicht ausreichend festgestellt worden sein. Zuvor hatten R.s Verteidiger das Urteil vom November angefochten.
Nun soll gegen ihren Mandanten erneut vor dem Landgericht Gera verhandelt werden. Wann, ist noch unklar. Und auch, ob Waldschmidt bis dahin aus der Haft entlassen sein wird.